Wie entsorgen Schweizer Unternehmen ihren Abfall?

Wie entsorgen Unternehmen ihren Abfall?
von Philipp Steiner
Die Ausführung der Abfallentsorgung liegt im Regelfall bei der Gemeinde. Ab einer Unternehmensgrösse von bereits 250 Vollbeschäftigten allerdings hat das Unternehmen die Entsorgung selbstständig zu organisieren. Zu unterscheiden sind dabei Haushaltsabfall, Betriebsabfall und etwa betriebsspezifischer Abfall. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich die Verwaltung oder das zuständige Amt der Gemeinde zu kontaktieren. Hier sind die wichtigsten Eckpfeiler zur geregelten Entsorgung zusammengefasst. 


Abfallentsorgung in der Schweiz

Wo sich Menschen bewegen und wirtschaften, dort fällt unweigerlich auch Abfall an. Den Grundbaustein zur Müllentsorgung legt in der Schweiz der Bund, etwa mit der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)

Die Umsetzung liegt dann schliesslich in vielen Fällen beim Gemeinwesen, also der entsprechenden Gemeinde oder der Stadt. Zur Übersicht hat das Bundesamt für Umwelt die Plattform abfall.ch geschaffen, um etwa nahegelegene Sammelstellen zu finden oder nachzuschlagen, was genau als Siedlungsabfall gilt. 

Die Sackgebühr

Eine Kehricht-Abfallgebühr kennt die Schweiz bereits seit 1975. Diese kann in Form von Abfallmarken oder als vorfrankierter und vorbedruckter Abfallsack daherkommen, etwa dem Züri-Sack der gleichnamigen Stadt. Damit wird der entsorgte Müll nach dem Verursacherprinzip berappt. 

Der positive Einfluss dieser Massnahme ist bereits belegt. Denn sobald eine Gemeinde sie eingeführt hat sinkt der Anteil brennbarer Abfälle um dreissig Prozent

Allerdings ist die Sackgebühr nicht flächendeckend in der Schweiz zu finden. Besonders die Romandie und der Tessin hatten die Massnahme erst noch eine Weile beobachtet. Auch das aargauische Spreitenbach hatte 2017 etwa noch keine Sackgebühr eingeführt.


Sackgebühr



Bei Fragen zur Abfallentsorgung

Wer gibt Auskunft zur geregelten Abfallentsorgung?

Bei Unklarheiten zur Abfallentsorgung gibt es zwei Anlaufstellen für eine fachgerechte Auskunft. 

Erstens kann die Verwaltung Auskunft zur Abfalldeponie auf dem Grundstück geben, und ob allenfalls Container zur Verfügung stehen. Abfallcontainer oder -tonnen müssen allenfalls vom Betrieb eigenständig angeschafft werden.

Weiterhin gibt das zuständige Amt der Gemeinde Auskunft über Entsorgung und Sammelstellen. Allenfalls können auch professionelle Entsorgungsfirmen für Betriebskehricht empfohlen werden. 

Umfangreiche Informationsplattformen zum Betriebskehricht finden sich etwa auf der Website der Stadt Zürich oder vom Kanton Basel Land.


Wie sollen Schweizer Unternehmen Abfall entsorgen?

Abfall ist nicht gleich Abfall. Entscheidend ob die Entsorgung über die Gemeinde läuft oder vom Unternehmen selbst getragen werden muss ist die jeweils die Unternehmensgrösse. Genauer gesagt die Gesamtzahl aller Vollzeitstellen aller Unternehmenseinheiten. 

Bis zu 250 Mitarbeitenden fällt die Entsorgung im Regelfall noch der Gemeinde zu und kann wie Zuhause nach den Regeln des Haushaltskehrichts gehandhabt werden. Darüber hinaus ist das Unternehmen selbst für den gesamten Ablauf zuständig.

Siedlungsabfall


Siedlungsabfall

Enthält Kehricht inklusive Sperrgut, separierte Abfälle wie Glas und Karton sowie Sonderabfälle wie Batterien oder Speiseöl.


Unternehmen mit insgesamt weniger als 250 Mitarbeitenden können ihren Abfall als Siedlungsabfall entsorgen.

Betriebsabfall


Betriebsabfall

Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden fallen nicht mehr ins Entsorgungsmonopol der Gemeinde und müssen den Abfall über spezialisierte Anbieter selbst entsorgen. 


Ausnahme: Betriebsspezifischer Abfall

Abfall der aus der Kerntätigkeit eines Unternehmens stammt, ist sogenannter betriebsspezifischer Abfall. Auch Produktionsabfall oder Betriebsabfall genannt. 

Deren Zusammensetzung unterscheidet sich von Siedlungsabfällen, weshalb der Inhaber zur eigenständigen Entsorgung verpflichtet wird. Ein Beispiel sind etwa Metallspäne aus metallverarbeitenden Betrieben oder Restholz aus Schreinereien.

In gewissen Fällen ist der betriebsspezifische Abfall auch mit Haushaltsabfällen vergleichbar. Etwa Kartonabfälle aus dem Detailhandel. Diese Abfälle entspringen der Kerntätigkeit des Unternehmens und haben meist ein grosses Volumen. Im Zweifelsfall zur Entsorgung lohnt es sich das zuständige Amt der Gemeinde zu kontaktieren.







Was gehört in den (Siedlungs)Abfall?

Kehricht wird entweder deponiert, zur Energiegewinnung verbrannt oder durch Recycling wieder in die Kreislaufwirtschaft gebracht und. Besonders Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle wie Batterien oder Altholz müssen ordentlich entsorgt werden. Deshalb gilt es sich vor Augen zu halten, was genau in den gewöhnlichen Abfall gehört und was nicht.

Gehört in den Siedlungsabfall


Gehört in den Abfall:


  • Christbaum*
  • Glühbirne
  • Halogenlampe
  • Hygieneartikel
  • Katzensand
  • Kunststoffmaterial
  • Kunststoffverpackung
  • Nylonstrumpf
  • Papierschnipsel
  • Rasierklinge (gut verpackt)
  • Staubsaugerbeutel
  • Tiefkühlverpackung
  • Trinkglas (Kleinmengen)
  • Wischgut
  • Zigarettenstummel
Gehört nicht in den Gehört in den Siedlungsabfall


Gehört nicht in den Abfall:


  • Akku
  • Aluminium
  • Batterie
  • Elektrogerät
  • Farbe
  • Geschirr
  • Glasflasche
  • Keramik
  • Medikament
  • Metall
  • Spiegel
  • Energiesparlampe
  • LED
  • Leuchtstoffröhre (Sonderabfall) 



Recycling

Alles nicht verwendete Material landet früher oder später im Abfall. Deshalb ist es aus vielerlei Gründen besonders wichtig die Ressourcen aus dem Müll wieder in den Umlauf zu bringen. 

PET etwa wird gesammelt und zu neuen Flaschen verarbeitet. Dasselbe gilt für Glas und Aluminum. Aber auch Elektronikgeräte enthalten wertvolle Materialien zur Wiederverwertung. Die Schweiz ist dabei unter den weltweiten Spitzenreitern für Recycling. 


Recycling





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