Homeoffice richtig regeln und einrichten - Ratgeber für KMU und Arbeitnehmende
Das Homeoffice hat sich etabliert. 28% aller Schweizer Arbeitnehmenden arbeiten mindestens teils von zuhause aus. Besondere Umstände, wie die COVID-19 Pandemie können Unternehmen zu diesem Schritt zwingen. Generell ist diese laut Bund im Arbeitsvertrag oder einem gesonderten Reglement festzuhalten. Einige wichtige Punkte dürfen dabei nicht fehlen.
Homeoffice muss geregelt sein
Mit dem Homeoffice hat sich in den letzten Jahren eine interessante Arbeitsform flächendeckend etabliert. Insbesondere im Dienstleistungssektor hat sie sich dank rapider Entwicklung in der Telekommunikation, der Zunahme vom Pendlerverkehr und modernen Lebensmodellen stark verbreitet. 28% der Schweizer Arbeitnehmenden arbeiten bereits regelmässig im Homeoffice.
So oder so. Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch auf Homeoffice und liegt letztlich an einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine mögliche Vereinbarung sollte im Arbeitsvertrag oder einem gesonderten Reglement gefasst werden. Folgende Punkte sind dabei besonders relevant.
Arbeits- und Ruhezeiten
Im Homeoffice bleibt die Regelung bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten unverändert. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach wie vor 45 Stunden.
Es gilt die Tages- und Abendarbeit von 06h00 bis 23h00, die mit Zustimmung von Arbeitnehmenden um eine Stunde verschoben werden kann. Diese darf höchstens 14 Stunden betragen, einschliesslich der Pausen.
Die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Werktagen muss mindestens elf Stunden betragen. Das kann einmal pro Woche auf acht Stunden reduziert werden, sofern über zwei Wochen durchschnittlich elf Stunden gewährleistet sind.
Während Sonntag und Feiertagen ist das Arbeiten nach wie vor verboten. Eine Bewilligung dazu ist vom Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Die Arbeitszeit ist grundsätzlich systematisch zu erfassen und sollte im Arbeitsvertrag oder einem Sonderreglement definiert sein. Besonders folgende Fragen sind fürs Homeoffice relevant:
- Wie muss die berufliche Tätigkeit im Homeoffice rapportiert werden?
- Bestehen bestimmte Präsenz- bzw. Blockzeiten?
- Wie werden Überstunden und Überzeit gehandhabt?
Gesundheit, Ausrüstung und Sicherheit
Homeoffice bedeutet ein hohes Mass an Eigenverantwortung des Arbeitnehmenden. Allerdings ist der Arbeitgeber deshalb nicht von seinen Pflichten befreit. Denn laut Arbeitsgesetz (Art. 6 Absatz 1-3 ArG) ist er nach wie vor zum Schutze der Gesundheit seiner Arbeitnehmenden verpflichtet. Er hat die betriebliche Einrichtung und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspuchungen nach Möglichkeit vermieden werden.
Mögliche Risiken wie etwa stundenlange Bildschirmarbeit können zu Augenbeschwerden und Kopfschmerzen führen. Es lohnt sich daher gemeinsam an einer optimalen Arbeitsumgebung im Homeoffice zu arbeiten.
Zudem hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmenden mit Geräten und Material auszurüsten, die diese zur Arbeit benötigen. Stellen letztere das Material selbst zur Verfügung sind sie dafür angemessen zu entschädigen.
Insbesondere die Sicherheit und der Umgang mit sensiblen Daten muss je nach Tätigkeit geregelt werden. Prinzipiell lohnt es sich zu klären, welche beruflichen Aufgaben ausserhalb der betrieblichen Infrastruktur erledigt werden dürfen.
Was ein Reglement zum Homeoffice umfassen sollte
Wird den Arbeitnehmenden das Homeoffice ermöglicht, sollten folgende Punkte im Arbeitsvertrag oder einem gesonderten Reglement festgehalten werden:
- Der Umfang des Homeoffice in einer festgelegten Zeiteinheit, etwa Tage pro Woche
- Erreichbarkeit und Antwortzeiten
- Nacht- (23h00-06.00) und Sonntagsarbeitsverbot
- Vorgaben betreffend der Einrichtung im Homeoffice (Sitzplatz, Licht, etc.)
- Ausrüstung von Geräten und Material sowie Entschädigung
- Verhalten bei Störungen
- Regelung betreffend sensiblen Daten und Haftung
Home Office - Richtige Arbeitsplatzgestaltung
Zuhause entspricht die Einrichtung womöglich nicht der richtigen ergonomischen Mindestanforderung und kann schädliche Nachwirkungen zur Folge haben. Während im Unternehmen der Arbeitgeber für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig ist, so hat im Homeoffice der Arbeitnehmende die Einrichtung zu übernehmen.
Laut der Richtlinien vom Bund verfügt ein gut eingerichteter Arbeitsplatz zuhause über:
- Eine genügend grosse Arbeitsfläche. Ideal ist 160x80 cm
- Einen höhenverstellbaren Stuhl, damit die Füsse fest auf dem Boden stehen und die Tastatur mit hängenden Schultern bedient wird.
- Genügend Bewegungsraum um den Arbeitsplatz
- Sicht ins Freie als natürliche Lichtquelle und zur gelegentlichen Entspannung bei intensiver Bildschirmarbeit
- Eine organisierte Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren (die häufigste Unfallursache am Arbeitsplatz!)
Bildquelle: Arbeiten zu Hause - Homeoffice (SECO)
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