Pandemieplan für kmu -
influenza und ich
Dein KMU während einer Pandemie
Was ist eine Pandemie?
Als Pandemie bezeichnet sich eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen, im engeren Sinne einer Infektionskrankheit. Bekannte Pandemien sind etwa die Spanische Grippe (1918-1920), die Ausbreitung von HIV/AIDS (1980 bis heute) die Schweinegrippe (2009) oder das um die Jahreswende 2019/20 erstmals in Wuhan geortete Coronavirus (2019-nCoV).
Zählt die Grippewelle auch dazu?
Zu unterscheiden ist hier die “echte Grippe” (Influenza) und die alltagssprachliche Bezeichnung der Grippe. Letztere wird häufig auch für verschiedene grippale Infekte, Erkältung oder Verkühlung verwendet. Diese saisonale Grippe verläuft in der Regel deutlich harmloser und tritt wiederkehrend besonders um die Monate Februar und März auf.
Wo finde Ich Informationen zur aktuellen Lage?
Auf nationaler Ebene informiert die Schweizerische Eidgenossenschaft über Aktuelle Ausbrüche und Epidemien und erfasst einen Lagebericht im Land. Zur internationalen Lage berichtet zudem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und veröffentlicht Warnungen für betroffene Gebiete.
Weshalb betrifft mich als Schweizer KMU der Ausbruch einer Pandemie?
Der Pandemieplan für KMU vom Bund
Ziele
Die betriebliche Infrastruktur aufrechterhalten, damit die essentiellen Geschäftsprozesse gewährleistet bleiben
Das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz minimieren (durch organisatorische und materielle Planung)
Ein Pandemie-Team aufstellen
Wer benötigt zusätzliche Massnahmen?
Hygiene im Pandemiefall
Regelmässiges und gründliches Händewaschen mit Seife oder Anwendung von Desinfektionsmittel
Verwendung von Einweg-Taschentücher
Taschentücher nach Gebrauch in einem Abfallkübel entsorgen
Allenfalls in die Armbeuge husten oder niesen
Lüften der kontaminierten Räume, um die Anzahl der Viren in der Luft zu reduzieren
Mindestens einen Meter Abstand zwischen Personen wahren
Wenn empfohlen sollten Hygienemasken verwendet werden
Hygieneausrüstung im Pandemiefall
Seife, Desinfektionsmittel sowie Hygiene- und Atemschutzmasken bieten einen guten ersten Schutz. Für Personal mit erhöhtem Schutzrisiko sind zudem Schutzbrillen und Handschuhe sinnvoll.
Richtig Händewaschen oder Desinfektionsmittel bereitstellen
Der Einsatz von Händedesinfektionsmitteln in Betrieben kann sinnvoll sein, wenn die Möglichkeit zum Händewaschen beschränkt ist. So kann jedem Mitarbeitenden eine nachfüllbare Flasche Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt oder an strategischen Orten ein Dispenser montiert werden. Betriebe, die Händedesinfektionsmittel einsetzen, müssen ihre Mitarbeitenden über die korrekte Anwendung instruieren.
Desinfektionsmittel lässt sich übrigens auch selber aus Alkohol, abegkochtem Wasser und Glycerin herstellen. Die WHO hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Selbstgemachtes Desinfektionsmittel sollte aber nur im Notfall angewendet werden, da gekaufte Mittel die Haut weniger austrocknen und kaum allergischen Reaktionen auslösen.
Quelle: Pandemieplan - Handbuch für die betriebliche Vorbereitung, 3. Auflage 2019
Umgebungshygiene beachten
Die Reinigung soll während dem Vorfall wie üblich weiterlaufen. Es genügt eine Reinigung der Oberflächen und der abwaschbaren Böden mit handelsüblichen Reinigungsmitteln. Eine Desinfektion ist nicht notwendig.
Häufig berührte Gegenstände wie Ladentische oder Bankomattastaturen sollen identifiziert und vermehrt gereinigt werden.
Es können auch physische Barrieren eingerichtet werden, wie etwa Plexiglasscheiben für Schalterpersonal.
Distanzhalten
Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit einer Krankheitsübertragung verringert werden.
Bei Grippesymptomen (Fieber ab 38°C und Husten, Halsschmerzen oder Atembeschwerden) zu Hause bleiben
Auf Händeschütteln verzichten
Distanz von 1m von anderen Personen einhalten
Menschenversammlungen vermeiden
Vermeiden nicht notwendiger Reisen
Auf Händeschütteln verzichten
Distanz von 1m von anderen Personen einhalten
Telefon oder Videokonferenz statt persönlicher Besuche
FAQ Pandemie und Betriebe
Ich bin am Pandemievirus erkrankt und kann meine Arbeit nicht mehr verrichten. Erhalte ich weiterhin Lohn?
Ja, Sie haben weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Existiert keine Taggeldversicherung, richtet sich die Dauer der Lohnfortzahlung nach den bestehenden Skalen (Berner, Basler, Zürcher Skala).
Was muss ich im Falle des Eintritts einer Pandemie grundsätzlich beachten?
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen erhöhte, gegenseitige Informations-, Treue- und Fürsorgepflichten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten (z.B. Information über Krankheitsausbrüche, über Fernbleiben vom Arbeitsplatz). Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie am Arbeitsplatz zu schützen, Sie sind verpflichtet, sich an die entsprechenden Anweisungen und geänderten Regelungen der Arbeitsorganisation zu halten.
Kann der Betrieb im Pandemiefall Betriebsferien beschliessen, um so die Abwesenheit der Arbeitnehmenden zu überbrücken?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich, obwohl gemäss Gesetz der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen kann. Er hat dabei aber den Arbeitnehmer anzuhören und auf seine Wünsche Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat zudem ein Recht auf frühzeitige Zuteilung der Ferien (im Allgemeinen drei Monate im Voraus).
Kann der Betrieb seine Angestellten zu einer Grippeimpfung zwingen?
Nein, in der Schweiz gibt es keinen Impfzwang. Eine Zwangsimpfung auf Anordnung des Arbeitgebers dürfte auch im Falle einer Pandemie nicht durchsetzbar sein.
Muss der Betrieb die Masken für seine Angestellten / deren Familien / Haushaltsangehörige kaufen oder kann er die Angestellten dazu verpflichten?
Der Betrieb ist als Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten während der Arbeit angemessen zu schützen (ArGV3). Da das Ansteckungsrisiko im Falle einer Grippepandemie nicht überall gleich hoch ist, wird das Tragen einer Hygienemaske (chirurgische Maske vom Typ II bzw. IIR) nicht generell durch das BAG empfohlen. Es ist allerdings dort als sinnvoll zu betrachten, wo eine erhöhte Gefahr der Verbreitung des Grippevirus (z.B. bei Menschenansammlungen, bei Kundenkontakten, usw.) nicht vermieden werden kann. Die genauen Situationen, in denen Hygienemasken verwendet werden sollen, können allerdings erst dann definiert werden, wenn das Pandemievirus und dessen spezifische Übertragungseigenschaften bekannt sind. Das BAG wird im Fall einer Grippepandemie rechtzeitig kommunizieren, in welchen Situationen das Tragen einer Hygienemaske sinnvoll ist. Es wird empfohlen, sich an die offiziellen Empfehlungen zu halten.
Wer entschädigt den Betrieb für den Umsatzeinbruch und den Einkommensausfall während der Pandemie?
Der Betrieb trägt grundsätzlich das unternehmerische Risiko selbst.
Wichtige Links
www.bag.admin.ch/
pandemie
Für alle Fragen rund um die Pandemie
www.pandemia.ch
Informationsseite des BAG im Pandemiefall
www.bag.admin.ch/
pandemieplan
Influenza-Pandemieplan Schweiz
www.who.int
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
www.babs.admin.ch
Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
www.bwl.admin.ch
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)
www.seco.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
www.samariter.ch
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